1. Allgemeine Information
Die Amtssignatur ist die rechtsgültige elektronische Unterschrift (Signatur) einer Behörde, die durch diese auf Bescheide und andere Erledigungen in sichtbarer Form aufgebracht wird. Dadurch ist für den Empfänger erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der bezeichneten Dienststelle handelt. Die Amtssignatur wird visuell durch die Bildmarke der Behörde (vergleichbar einem "Rundstempel") sowie einen Hinweis, dass das Dokument amtssigniert wurde, dargestellt. Damit ist gewährleistet, dass das Dokument von der betreffenden Behörde stammt. Prüfmechansimen für die Signatur und eine Verifikationsmöglichkeit für den Ausdruck müssen von der Behörde zur Verfügung gestellt werden.
2. Merkmale der Amtssignatur
Die Amtssignatur setzt sich aus folgenden Elementen zusammen:
- Bildmarke
- Hinweis, dass das Dokument amtssigniert wurde
- Information zur Prüfung des elektronischen Dokuments und des Ausdruck des Dokuments
3. Bildmarke
Die Marktgemeinde Seewalchen am Attersee verwendet seit 16.11.2020 für die im elektronischen Wege amtlich signierten Dokumente die folgende Bildmarke:
Die Veröffentlichung Amtssignatur der Bildmarke der Marktgemeinde Seewalchen am Attersee gemäß § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz (E-GovG) finden Sie hier
Elektronische Signaturprüfung:
http://www.signaturpruefung.gv.at bzw. https://pruefung.signatur.rtr.at/
Rückführbarkeit eines Ausdruckes mit Amtssignatur:
http://www.signaturpruefung.gv.at/ bzw. https://pruefung.signatur.rtr.at/