Kindergartenbus-Transport

RICHTLINIEN FÜR DEN KINDERGARTENTRANSPORT

  • Allgemeines

Der Kindergartentransport ist eine freiwillige Leistung der Marktgemeinde Seewalchen am Attersee. Es besteht kein Rechtsanspruch, aber auch keine Verpflichtung zur Nutzung des Kindergartentransportes. Insbesondere ist aufgrund der Zusage zu einem Kindergartenplatz keine Transportpflicht ableitbar.

  • Gebiet

Der Kindergartentransport der Marktgemeinde Seewalchen am Attersee wird innerhalb des Gemeindegebietes von Seewalchen angeboten. Außerhalb dieses Gebietes ist der tägliche Transport der Kinder selbst zu organisieren.

  • Berechtigung

Der Kindergartentransport ist gemäß den Richtlinien des Landes durchzuführen. Berechtigt zum Kindergartentransport sind jene Kinder, bei denen der kürzeste zumutbare Fußweg vom Wohnsitz zum nächstgelegenen Kindergarten die Mindestdistanz überschreitet. Die Mindestdistanz wird von der Marktgemeinde Seewalchen am Attersee festgelegt. Falls mehrere Kinder die Voraussetzungen gleichzeitig erfüllen und nicht ausreichend Kapazitäten zur Verfügung stehen, sind jene Kinder zu transportieren, welche die weiteste Wegstrecke zum Kindergarten haben.

Ein Transport von Kindern ist jedoch auch dann möglich, abweichend vom kürzesten zumutbaren Weg, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt werden:

  1. Es gibt freie Plätze im Bus.
  2. Es gibt keine zusätzlichen Sammelstellen.
  3. Es gibt keine zusätzliche Wegstrecke (Umweg)

Falls mehrere Kinder diese Voraussetzungen erfüllen, gilt der Zeitpunkt der Anmeldung als Kriterium. Die Zusage darüber kann erst nach Routeneinteilung gegeben werden oder kann sich auch dann ergeben, wenn andere Kinder den zugesagten Sitzplatz nicht mehr in Anspruch nehmen.

  • Aufsichtspflicht

Eltern sowie obsorgeberechtigte Personen sind verpflichtet, ihr Kind zu den Sammelstellen zu begleiten und es auch wieder abzuholen bzw. es durch eine geeignete Aufsichtsperson begleiten zu lassen. Das Kind ist im Beförderungsmittel zu übergeben und von der Sammelstelle zum vereinbarten Zeitpunkt wieder abzuholen.

  • An- und Abmeldung

Die schriftliche Anmeldung zum Kindergartentransport ist für das im September beginnende Kindergartenjahr bis Mai erforderlich. Die Zuteilung der Plätze bzw. Einteilung der Routen erfolgt jährlich auf Basis der Anmeldungen und soll über das Marktgebiet den effizienten und effektiven Einsatz der Transportmittel sicherstellen. Eine Platzzuteilung im laufenden Kindergartenjahr ist nur bei freiem Platz auf der jeweiligen Route möglich. Während dem laufenden Kindergartenjahr werden keine neuen Routen erstellt.

Die Abmeldung erfolgt automatisch mit Ende des Kindergartenjahres. Sofern die Abmeldung auf Wunsch der Eltern während des Jahres erfolgt, muss die Abmeldung rechtzeitig zum Monatsende unter Einhaltung einer 2-monatigen Abmeldefrist bekannt gegeben werden, zB eine Abmeldung am 10. März wird mit Ende Mai wirksam.

  • Sammelstellen

Die Sammelstellen werden so festgelegt, dass ein möglichst sicherer Weg sowie eine effiziente Durchführung des Kindergartentransports möglich sind.

Der Transport wird grundsätzlich nur vom bzw. bis zur definierten Sammelstelle durchgeführt. Sonderhalte am Fahrweg, auch ohne Umweg, sind nicht vorgesehen.

Der rasche Transport ist insbesondere durch folgende Vorgaben sicherzustellen:

  • Kindergartenkindern (und deren Eltern sowie obsorgeberechtigten Personen) ist eine einfache Wegstrecke vom Wohnsitz zur Sammelstelle von 400 m zumutbar.
  • Örtliche Gegebenheiten (z.B. Vermeidung von Umkehr- und Rangierfahrten, Einfahren in Stichstraßen sowie Rückwärtsfahrten, usw.) werden bei der Festlegung der Sammelstellen berücksichtigt.
  • Die Sammelstellen werden entsprechend dieser Vorgaben konzentriert.
  • Sammelstellen werden jedes Jahr im Zuge der Erstellung des Routenplanes neu geplant.
  • Transportzeiten

Die Transportzeiten werden durch die Marktgemeinde festgelegt und sind von Verfügbarkeit der Transportmittel (Busse vor und nach dem Schülertransport) abhängig. Die Abhol- und Bringzeit liegt circa 7:15 – 08:20 Uhr am Morgen sowie 11:40 – 13:00 Uhr zu Mittag. Es wird versucht, Elternwünsche zur Transportzeit zu berücksichtigen, jedoch besteht kein Anspruch.

Durch tägliche Einflüsse im Straßenverkehr wird eine gelegentliche Verspätung toleriert.

  • Elternbeitrag

Der Elternbeitrag für den Kindergartentransport wird vom Gemeinderat in Form einer Pauschale festgelegt. Diese Pauschale ist unabhängig von der Häufigkeit der Nutzung, Länge der Wegstrecke oder Anzahl der Kinder im Haushalt in gleicher Höhe zu bezahlen.

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