Förderung von solaren Energie-, Photovoltaik-Anlagen und Stromspeicher

foto_photovoltaikSolarförderung für

  • SOLARKOLLEKTOREN (für Warmwasser-Aufbereitung) sowie
  • PHOTOVOLTAIK-ANLAGEN (Stromerzeugung)
  • STROMSPEICHER für Photovoltaik-Anlagen ab 5kWh

Achtung: Keine Förderung für Luftwärmepumpe (=Wärmepumpe mit Umluft)!

Voraussetzungen:

  • Solaranlage muss im Gemeindegebiet von Seewalchen errichtet worden sein oder errichtet werden.
  • Hauptwohnsitz des Förderungswerbers muss in der Gemeinde sein.

Förderungsausmaß:

  • 20 % der Investitionskosten - der Höchstbetrag für die einzelne Förderung wird mit € 200,00 festgelegt.
  • Bei Stromspeicher: 10 % der Investitionssumme, höchstens jedoch mit € 200,00 zu fördern


Abwicklung & Benötigte Unterlagen:

Antrag ausfüllen und erforderliche Unterlagen beilegen.  Diese sind: 

Tabelle

--> Bei Stromspeicher gilt die Förderung ab Rechnungsdatum 12. April 2023

Bauanzeige bei:

  • PV-Anlage an baulichen Anlagen, welche die Oberfläche der baulichen Anlage um mehr als 1,5 m überragen
  • PV-Anlagen soweit sie freistehen und ihre Höhe mehr als 2 m über dem künftigen Gelände beträgt
  • Baugenehmigung bei: PV-Anlagen bei denen die Oberflächenabstände und Höhenangaben NICHT eingehalten werden.
  • Abstand zur Oberfläche > 1,5 m
  • Höhe der PV-Anlage auf Freifläche > 2 m

DOWNLOAD-DOKUMENTE:


Weiterführende Informationen zu den Förderungen des Landes OÖ zu diesem Thema finden Sie hier:

www.land-oberoesterreich.gv.at/190718.htm

www.land-oberoesterreich.gv.at/114780.htm

Zuständig

Zuständigkeiten

Weiterleiten mit FacebookWeiterleiten mit Twitter