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Laut Vorgabe des Landes ist die Gemeinde verpflichtet, einen Transportkostenbeitrag einzuheben. Dieser wurde vom Gemeinderat ab 15.02.2023 auf € 15,00 pro Monat festgesetzt.
Der Transportkostenbeitrag wird aus organisatorischen Gründen von Ihrem Konto abgebucht. Zu diesem Zweck werden Sie daher ersucht, eine Einzugsermächtigung (Verpflichtungserklärung) ausgefüllt und unterschrieben abzugeben.
Die Vorschreibung erfolgt in 2 Halbjahresraten (Februar bzw. Juli) .
Von Familien, bei denen 2 Kinder gleichzeitig den Kindergarten besuchen, wird pro Kind ein Transportkostenbeitrag von € 12,00 statt € 15,00 eingehoben.
Zu diesen Gebührensätzen wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 10% hinzugerechnet.
Einzugsermächtigung (162 KB) - .PDF