Information Rasenmähen

Veröffentlichungsdatum01.05.2024Lesedauer1 MinuteKategorienWohnen, Gemeinde
Rasenmäher

Frühlingszeit - Rasenmähzeit! Rechtzeitig möchten wir Ihnen in Erinnerung rufen, welche Regelungen für den Betrieb von Motorrasenmähern (auch mit Elektromotoren) in unserem Gemeindegebiet gelten. Lt. einer Verordnung des Gemeinderates ist am

  • Samstag von 7:00 Uhr bis 19:00 Uhr Rasenmähen gestattet,
  • am Sonntag und an Feiertagen zur Gänze verboten:
  • Während der Woche gelten grundsätzlich die Regelungen betr. Nachtruhe.
  • Rasenmähen ist daher Montag bis Freitag von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr möglich.

Im Sinne eines guten nachbarschaftlichen Verhältnisses empfiehlt die Marktgemeinde Seewalchen, sich auch während der Woche an die Regelungen für den Samstag zu halten, und die Einhaltung einer Mittagsruhe von 12:00 Uhr bis 13:00 Uhr zu überlegen. Wir wünschen Ihnen einen schönen Frühling!