Fundamt

Ich habe etwas verloren – Was tun?
Wenn Sie einen Gegenstand verloren haben, können Sie ihn ganz unkompliziert in das Fundprogramm unter www.fundamt.gv.at eintragen. Hier geben Sie die Details Ihres verlorenen Gegenstands und Ihre Kontaktdaten (unbedingt mit Telefonnummer) an. Sollte der Gegenstand bei einer Fundbehörde in Österreich abgegeben werden, die zu Ihrem Eintrag passt, erhalten Sie vom Programm eine Benachrichtigung und die Behörde bekommt sofort Zugriff auf Ihre Angaben und kann Sie schnell kontaktieren.

Tipp: Wenn Sie es wünschen, können Sie sich zusätzlich direkt bei der Gemeinde melden und nachfragen, ob ihr Gegenstand ev. schon gefunden wurde.

Wichtig: Wenn Sie Ausweise, Dokumente, Zulassungsscheine oder Kfz-Kennzeichen verloren haben, ist es sehr wichtig, dass Sie dies umgehend bei der entsprechenden Behörde melden. Ebenso sollten Bankomat- oder Kreditkarten sofort bei der Bank gesperrt werden. Für den Fall, dass für den verlorenen Gegenstand eine Verlustmeldung benötigt wird – beispielsweise für die Versicherung – können Sie diese direkt bei der Gemeinde gegen eine Verwaltungsgebühr von 2,10 Euro erhalten.

Ich habe etwas gefunden – Was nun?
Falls Sie einen Gegenstand finden, bringen Sie ihn bitte zur Gemeinde. Geben Sie, wenn möglich, das Funddatum und den Fundort an. Das Fundbüro der Gemeinde wird versuchen, den Besitzer ausfindig zu machen und diesen zu verständigen.

Wussten Sie schon?
Als Finder haben Sie, nach der Behaltefrist, Anspruch auf den Fundgegenstand, wenn sich der Eigentümer nicht meldet. Dies muss bereits bei Fundabgabe bekannt gegeben werden. Die Frist, in der der Finder seinen Anspruch geltend machen kann, variiert je nach Wert des Fundgegenstandes und beträgt 6 Monaten oder 1 Jahr. Achtung: Der Finder muss den Anspruch aktiv bei der Gemeinde anmelden. Wenn er dies innerhalb von 6 Wochen nach Ablauf der Frist nicht tut, erlischt der Anspruch auf das Eigentum des gefundenen Gegenstandes.

Zusammengefasst:

  • Verlorenes melden: auf www.fundamt.gv.at eintragen,
           -->Tel.-Nr. unbedingt angeben.
           --> Sollte ein Fund mit dem Verlorenen übereinstimmen, wird man benachrichtigt.
           --> Bei Dokumenten sofort der Behörde melden, Bankkarten sperren lassen.
  • Gefundenes abgeben: Zum Fundbüro der Gemeinde bringen. Falls gewünscht – Anspruch auf Fund anmelden.
  • Anspruch auf gefundenen Gegenstand: nach Ablauf der Behaltefrist (6 Monaten bzw. 1 Jahr), selbständig bei Gemeinde melden (binnen 6 Wochen, sonst verfällt der Anspruch)
  • Nutzen Sie das zentrale Fundprogramm und helfen Sie mit, verlorene Dinge wieder zu vereinen – ganz einfach und schnell!

Zuständig

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