Information Rasenmähen

Veröffentlichungsdatum22.04.2025Lesedauer1 MinuteKategorienWohnen, Gemeinde
Rasen mähen

Frühlingszeit - Rasenmähzeit! Die Natur beginnt allerorts zu sprießen! Auch der Rasen will bereits gemäht werden. Rechtzeitig möchten wir Ihnen daher in Erinnerung rufen, welche Regelungen in unserem Gemeindegebiet gelten. 
Lt. Lärmschutzverordnung des Gemeinderates vom 1.7.2021 wird unter § 1 Haus- und Gartenarbeiten wie folgt festgelegt:

Zur Abwehr von das örtliche Gemeinschaftsleben ungebührlicherweise störendem Lärm ist die Verwendung oder der Betrieb folgender Lärmquellen an Werktagen von 20:00 bis 07:00 Uhr früh, sowie an Sonn- und Feiertagen zur Gänze verboten:

  • Rasenmäher mit Verbrennungsmotoren
  • Elektrorasenmäher
  • Motorsensen mit Elektro- oder Verbrennungsmotoren und Rasenroboter 

sofern sie nicht im Rahmen eines Gewerbe- oder Industriebetriebs Verwendung finden.

Danke für das friedliche MITEINANDER!! Genießen Sie den Frühling!