Bäume und Sträucher schneiden

Veröffentlichungsdatum03.06.2026Lesedauer2 MinutenKategorienGemeinde, Umwelt
Hecke schneiden




Ein Lastwagen mit Menschen und Bäumen

Oft ragen Äste von Sträuchern und Bäumen von Privatgrundstücken auf die Gemeindestraßen. Um die Verkehrssicherheit zu wahren, sind überragende Äste zu entfernen.

Lt. StVo dürfen Äste von Bäumen, Sträuchern, Hecken und dergleichen die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen oder die freie Sicht behindern.

Äste und Sträucher die auf Gehsteige und Straßen herauswachsen, behindern Fußgänger, Radfahrer und alle anderen Verkehrsteilnehmer.

Damit Gehsteige, Radwege und Fahrbahnen sicher benutzt werden können, müssen sie in ihrer gesamten Breite frei von überhängendem Bewuchs aus Privatgrundstücken sein. Hecken und Sträucher sind so zurückzuschneiden, dass mindestens ein Lichtraumprofil von 4,50 m Höhe über der Fahrbahn, bzw. 2,20 m über dem Gehsteig, gegeben ist. 

Sehr wichtig für Sie: Für sämtliche Unfälle, die sich aufgrund eines mangelnden Pflanzenrückschnitts ereignen, haftet die/der Liegenschaftseigentümer/ in.

Gemäß § 91 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960) hat die Behörde die Grundeigentümer aufzufordern, Bäume, Sträucher, Hecken und dergleichen, welche die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, auszuästen oder zu entfernen.

Straßenlaternen sind so auszuschneiden, dass die Beleuchtung der Straße bzw. des Weges und Gehsteiges nicht eingeschränkt wird. Verkehrszeichen und Hinweisschilder sind ebenfalls von Ästen und Sträuchern freizuhalten.

Durch überhängende Äste kommt es bei einer Benützung der Gehsteige und Straßen, zB beim Abholen der Mülltonnen zu Behinderungen und fallweise zu Beschädigungen von Fahrzeugen.

Um einer Mithaftung bei Unfällen und Beschädigungen zu entgehen, sind die Maßnahmen des Rückschnittes unbedingt einzuhalten bzw. vom Grundeigentümer zu veranlassen.

Ein gefahrloses Benützen der Straßen, Wege und Gehsteige, insbesondere Zu- und Ausfahrten sowie der Kreuzungen hilft jedem/r Verkehrsteilnehmer:in.

In diesem Sinne ersuchen wir um Ihre geschätzte Mithilfe, um die Straßen und Gehwege in der Gemeinde sicher zu gestalten.

Achten Sie bitte auch bei Neupflanzungen darauf, genügend Abstand von der Straße zu halten und wählen Sie Pflanzen mit geringem Breitenwachstum.

Und: bitte denken Sie bei all den Gartenarbeiten daran: keine lauten Arbeiten an Sonn- und Feiertagen sowie an allen anderen Tagen nicht vor 7 Uhr und nach 20 Uhr.

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