Winterzeit – Schnee- und Eiszeit. Während sich die Kinder über die weiße Pracht stets freuen, sorgt er auf den Straßen oft für Behinderungen.
Damit die Straßen von Schnee und Eis befreit werden und jede/r SeewalchnerIn pünktlich zur Arbeit, Schule, Arzt oder Einkauf kommt, sind die fleißigen Winterdienstmitarbeiter gefragt.
Für die Räumung der Gemeindestraßen ist dabei die Marktgemeinde Seewalchen am Attersee zuständig - im Gegensatz übrigens zu Landes- und Bundesstraßen. Hier zeigt sich die Landesstraßenmeisterei für die Räumung verantwortlich.
Vorrangig werden die Hauptverkehrswege bzw. Durchzugsstraßen und anschießend die Nebenstraßen vom Schnee frei gemacht. Es wird um Verständnis ersucht, sollte es im Falle von starkem bzw. lang andauernden Niederschlägen zu Verzögerungen des Winterdienstes kommen.
Wichtig zu wissen ist auch:
- Gehsteige, Gehwege und Stiegenanlagen sind gemäß Straßenverkehrsordnung (§93) von den Grundanliegern in der Zeit von 06:00 bis 22:00 Uhr zu räumen und zu streuen.
- Ist kein Gehsteig oder Gehweg vorhanden, ist der Straßenrand in der Breite von 1 Meter zu räumen und zu streuen.
- Die Fallweise Räumung und Streuung durch die Gemeinde entbindet die Anrainer nicht von dieser Verpflichtung!
- Die Übernahme der Räum- und Streupflicht durch "stillschweigenden Übung" i.S.d. § 863 ABGB wird von der Gemeinde ausdrücklich ausgeschlossen.
- Schnee von privaten Grundstücken darf nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen bzw. fremden Grundstücken abgelagert werden.
- Fahrzeuge sind vorschriftsmäßig zu parken, da ansonsten ein ordnungsgemäßer Winterdienst nur eingeschränkt möglich ist.
Das Bauhofteam, startet den Winterdienst bereits um 04:00 Uhr Früh. Bei starkem Schneefall wird mit der Schneeräumung bereits früher begonnen.