Der Gemeinderat der Marktgemeinde Seewalchen hat in seiner Sitzung vom 27. März 2025 die Vermietung der Bootsliegeplätze am Panoramasteg beschlossen. Die erstmalige Vergabe erfolgt mittels öffentlicher Verlosung im Rahmen der nächsten Gemeinderatssitzung am 15. Mai 2025.
Wer kann sich bewerben?
Alle Interessierten mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Österreich. Die Nutzung ist ausschließlich privat erlaubt – eine gewerbliche Nutzung oder Weitergabe des Platzes ist nicht gestattet.
Wie läuft die Vergabe ab?
Die Verlosung der verfügbaren acht Liegeplätze findet anonymisiert und öffentlich in der Gemeinderatssitzung am 15.05.2025 statt. Wer keinen Platz erhält, wird entsprechend der Ziehungsreihenfolge auf einer Warteliste geführt. Nachträglich eingehende Anmeldungen werden nach Eingangsdatum gereiht.
Welche Boote sind zugelassen?
Zur Vermietung sind Motorboote, Elektromotorboote sowie muskelbetriebene Boote ohne Segel (z. B. Ruderboote, Tretboote) zugelassen. Die Boote dürfen die folgenden Maximalabmessungen nicht überschreiten: 2,4 m Breite und 8,0 m Länge.
Die Nutzung ist saisonal (01.04.–31.10.). Eine Überwinterung der Boote ist nicht gestattet.
Voraussetzungen
· Der/die Mieter/in muss Eigentümer/in des Bootes sein (Nachweis z. B. durch Kaufvertrag).
· Eine Haftpflichtversicherung ist erforderlich, die auch Schäden an der Steganlage abdeckt. Falls dies nicht gegeben ist, muss eine Haftungserklärung unterzeichnet werden.
· Die Liegeplatzverordnung ist einzuhalten (siehe Download unten).
Kostenübersicht
· Jährlicher Mietzins: € 2.100,00 netto zzgl. 20 % USt. = € 2.520,00 brutto
· Kaution: € 500,00 (einmalig bei Vertragsabschluss)
· Stromkosten: nach Verbrauch, eigener Zähler je Liegeplatz
Anmeldung zur Verlosung
Nutzen Sie bitte das Anmeldeformular. Die Frist für die Teilnahme endet am 30. April 2025.