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Liebe Eltern! Sie haben ein Kind, das ab kommenden Herbst eine Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung in Seewalchen besuchen soll? Dann dürfen Sie keinesfalls die zeitgerechte Anmeldung in der betreffenden Einrichtung versäumen!!
Denn gemäß § 12 Abs. 1 des OÖ. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes müssen Kinder für die Aufnahme in eine Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung bis spätestens 31. März des jeweiligen Jahres für das kommende Betreuungsjahr angemeldet werden. Bitte stellen Sie sicher, dass die Anmeldung Ihres Kindes fristgerecht erfolgt, um einen Platz für das nächste Arbeitsjahr zu sichern.
Bei Fragen oder für weitere Informationen stehen Ihnen die Krabbelstuben- und Kindergartenteams in unserer Gemeinde zur Verfügung.