Hundehaltung

Mit 1.12.2024 tritt die Novelle des Oö. Hundehaltegesetzes in Kraft.Hunde

Hier finden Sie die wichtigsten Eckdaten/Neuerungen ab 1.12.2024:



NEUE KATEGORISIERUNG

  • Kleine Hunde: Sachkundekurs
  • Große Hunde ("40/20-Regelung"): Sachkundekurs, Überprüfung Alltagstauglichkeit
  • Spezielle Hunde: Sachkundekurs, Überprüfung Alltagstauglichkeit, Leinen- und Maulkorbpflicht an öffentlichen Orten --> Aufhebung per Bescheid nach verhaltensmedizinischer Evaluierung möglich
  • Auffällige Hunde: Sachkundekurs, Überprüfung Alltagstauglichkeit, Verhaltensmedizinische Evaluierung, Zusatzausbildung, Leinen- und Maulkorbpflicht an öffentlichen Orten --> Aufhebung per Bescheid nach verhaltensmedizinischer Evaluierung möglich

BEGRIFFSBESTIMMUNG


40/20-Regelung: 

  • Dient zur Unterscheidung von großen und kleinen Hunden.
  • Ein großer Hund weist eine Wiederristhöhe von mind. 40 cm oder ein Gewicht von mind. 20 kg auf.
  • Die Bestätigung übernimmt ein Tierarzt.

Spezielle Hunde:

Darunter fallen Hund der Rasse

  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Dogo Argentino
  • American Pit-Bull
  • Tosa Inu
  • und deren Kreuzungen untereinander

Auffällige Hunde:

  • Auffällig ist ein Hund dann, wenn von einem erhöhten Gefährdungspotential für Menschen und Tiere ausgegangen werden kann.
  • Das gilt insbesondere, wenn der Hund ohne selbst angegriffen worden zu sein, einen Menschen in aggressiver Weise bedroht oder verletzt hat. 
  • Gleichermaßen gilt diese Bestimmung, wenn ein Tier durch Biss wiederholt oder schwer verletzt wurde.

AUSBILDUNGSANFORDERUNGEN

  • Sachkunde:  Wird ein Hund neu angemeldet, ist ein Sachkundenachweis verpflichtend.  Der Kurs dauert mind. 6 Stunden und ist einmalig zu absolvieren
  • Zusatzausbildung: Halter von auffälligen Hunden müssen eine Zusatzausbildung erbringen. Damit wird eine tierschutzgerechte und gefahrlose Haltung sichergestellt.
  • Alltagstauglichkeit: Halter von großen und speziellen Hunden müssen den verantwortungsbewussten Umgang und das konfliktfreie Führen des Hundes in alltäglichen Situationen nachweisen.
  • Verhaltensmedizinische Evaluierung: Der körperliche, psychische und emotionale Zustand des Hundes wird überprüft. Organische Erkrankungen werden von primär psychischen abgegrenzt und allfällige Therapieempfehlungen ausgesprochen.

ANMELDUNG & AUSBILDUNG

  1. Positive Absolvierung Sachkunde-Kurs
  2. Kauf des Hundes
  3. Meldung bei der Gemeinde: ein über 12 Wochen alter Hund ist binnen 5 Werktagen zu melden. Dafür erforderlich: Positive Absolvierung Sachkunde-Kurs, Nachweis Haftpflichtversicherung, Registrierungsbestätigung Heimtierdatenbank
  4. Tierärztliche Bestätigung: Bestimmung der Größe (40/20-Regel) 12. bis 14. Lebensmonat
  5. Überprüfung Alltagstauglichkeit: Für große und spezielle Hunde bis zum 18. Lebensmonat
  6. Spezielle Hunde: Verhaltensmedizinische Evaluierung ("Freitestesten" von Leinen- und Maulkorbpflicht); Auffällige Hunde: Zusatzausbildung und verhaltensmedizinische Evaluierung verpflichtend

WAS GILT AB 01.12.2024 FÜR


... bestehende Hundehalter?

Für bestehende Hundehalter ändert sich wenig. Neue Pflichten und Ausbildungserfordernisse gelten ab 1. Dezember für neu angeschaffte Hunde bzw. nach einem Halterwechsel. Eine Ausnahme bilden spezielle Hunde.

... spezielle Hunde bis 8 Jahre?

Für spezielle Hunde bis zum vollendenten 8. Lebensjahr gilt ab 01.12.2024 eine Leinen- und Maulkorbpflicht bis zur erfolgreichen "Freitestung" sowie die Pflicht zur Alltagstauglichkeitsprüfung binnen sechs Monaten.

... die Verlässlichkeitsprüfung?

Die Haltung von speziellen Hunden ist an eine besondere Verlässlichkeit (z.B. keine Verurteilung nach dem Tierschutzgesetz) geknüpft. Bei aufrechter Haltung ist dieser Nachweis nicht nötig. Achtung: Halterwechsel (siehe oben).

... Nachweise und Bescheide?

Bestehende Sachkundenachweise und nach dem Oö. Hundehaltegesetz 2002 erlassene Bescheide, etwa bei auffälligen Hunden, gelten auch unter dem neuen Hundehaltegesetz weiter.

Zuständig

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