Häufige Fragen

FREQUENTLY ASKED QUESTIONS / HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN


Warum gibt es keine Extra-Gebühr mehr für den Biomüll?


Die Kosten für die Biomüllsammlung sind bereits in der Abfallgrundgebühr enthalten. Das ist im österreichischen Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) so vorgesehen.

Das österreichische Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) sieht vor, dass die Kosten der getrennten Bioabfallsammlung über eine einheitliche Abfallgrundgebühr finanziert werden, nicht über eine gesonderte, ausgewiesene Biomüllgebühr.

Der Grund dafür liegt in

-          Umweltlenkung (die getrennte Sammlung von Biomüll ist gesetzlich gewollt und verpflichtend.)

-          Gleichbehandlung (die Kosten werden solidarisch auf alle Abgabepflichtigen verteilt, Trennen soll einfach, selbstverständlich und ohne finanzielle Hürde sein.)

-          Verwaltungsvereinfachung (Das AWG gibt daher vor: Grundgebühr = Infrastruktur, Sammlung, Verwertung (inkl. Bioabfall) und leistungsabhängige Gebühren nur dort, wo sinnvoll (z. B. Restmüllvolumen)

 

Kurz zusammengefasst: Das österreichische Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) will:

✅ flächendeckende Biotrennung

✅ keine finanziellen Abschreckungen

✅ einfache, faire Gebührenmodelle

Deshalb: keine gesondert ausgewiesene Biomüllgebühr, sondern Finanzierung über die Abfallgrundgebühr.


Kann ich meinen Restmüllsack, den ich bei der Gemeinde gekauft habe, zum ASZ Attersee-Nord bringen?

  • Nein. Die gemeindeeignen Restmüllsäcke werden nur von unserem Entsorger, der Firma Buchschartner mitgenommen. 
  • Diese Säcke werden im ASZ NICHT angenommen. 
  • Falls Restmüll im ASZ entsorgt wird, wird für einen privaten 120 Liter Restmüllsack 7.- verrechnet. 
  • Wenn darauf bestanden wird, wird er auch gewogen, 1kg Restabfall wird mit 70 cent verrechnet.
  • Die gemeindeeigenen Restmüllsäcke (erhältlich im Rathaus zu einem Preis von 6 Euro) müssen zum Entsorgungstermin der Restmüllabfuhr bereitgestellt werden.



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