Biomüll

Das Abfallwirtschaftsgesetz OÖ. 2009 sieht vor, dass jeder Haushalt die Biotonnenabfälle entweder einer ordnungsgemäßen Eigenkompostierung zuzuführen hat oder an die Biotonnenabfuhr anzuschließen ist. Diese Gesetzesbestimmung ist verpflichtend und erlaubt keine Ausnahmen.

Ein grüner Mülleimer mit offenem Deckel

  • Wer eine neue Biotonne beantragen möchte, kann dies wie gewohnt im Rathaus erledigen.
  • Biotonnen in den Größen 60, 90 oder 120 Liter sind zum Preis von 40,00 € inklusive USt. erhältlich.
  • Die bisher separat verrechnete Biotonnengebühr wird künftig in die allgemeine Abfallgebühr integriert. 
  • Die Entleerung der Biotonne erfolgt in den Wintermonaten im 14-tägigen Rhythmus.
  • In den Sommermonaten (Mitte April bis Mitte Oktober) wird die Biotonne wöchentlich geleert.
  • Zuständig für die Abholung ist Firma Energie AG Umweltservice Tel. +43 50 283 
  • Biotonnenabfälle sind im Abholbereich rechtzeitig für die Sammlung bereit zu stellen. 
  • Grünabfälle aus Privathaushalten, die nicht über die Biotonne entsorgt werden, sind während der Öffnungszeiten zum Altstoffsammelzentrum Attersee Nord
          (ersichtlich unter www.altstoffsammelzentrum.at/wo_wann_was/asz/show/Asz/seewalchen.html) zu bringen. 

Was gehört in die Biotonne?

JANEIN
Obst- und Gemüseabfälleflüssige Abfälle (Marinaden)
SchnittblumenKnochen
GartenunkrautSpeiseöl --> ASZ
Topfpflanzen (ohne Topf)Plastiksackerl
KaffeefilterFolien
TeebeutelKohleasche
verdorbene Lebensmittel und SpeiseresteStaubsaugerbeutel
EierschalenZigarettenstummel
KleintiermistTierkadaver
reine HolzascheAbfälle aus dem Hygienebereich
SägespäneTextilien
Haare, FedernKehricht
Einwickelpapierbeschichtetes Papier
KüchenrolleVerpackungen
PapptellerRestabfall
HolzspießeGlas
PapierserviettenProblemstoffe (zB Medikamente etc.)
Papiertaschentücher

Zuständig

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